Potentiale entfalten – Rahmenbedinungen für die Zusammenarbeit

Regiolokales Denken war in den bisherigen kirchlichen Ordnungen und Gesetzen kaum vorhanden – auch deshalb, weil andere Rahmenbedinungen vorherrschten. Dennoch spielt zum Beispiel der Distrikt als Größe im Bereich der Jugendarbeit oder auch als Nachbarschaftsraum, in dem sich Pfarrpersonen vertreten, in vielen Bereichen schon eine wichtige Rolle. 

Grundsätzlich ist sehr viel möglich, solange alle Beteiligten (Hauptamtliche und Ehrenamtliche) sich einig sind. Allerdings gibt es unterschiedliche Situationen, die auf die Zusammenarbeit in einer größeren Region große Auswirkungen haben:

  • Bei einem Pfarramt, das für mehrere Gemeinden zuständig ist, geschieht die Zusammenarbeit im größeren Kontext bereits automatisch durch die gegebene Struktur.
  • Bei einer großen Kirchengemeinde mit mehreren Pfarrämtern sind Profilierung und Ergänzung einfacher zu gestalten als bei völlig getrennten Pfarrämtern, auch im Blick auf die Geschäftsordnungen.
  • Pfarrämter in einem Distrikt/einer Nachbarschaft mit Einzelgemeinden stehen vor größeren Herausforderungen, da die Geschäftsordnungen oft auf die jeweilige Gemeinde ausgerichtet sind.
  • In allen Kontexten spielt zudem die Geschäftsführung eine wichtige Rolle, diese muss nach geltendem Recht immer klar geregelt sein.

Für die zukünftigen Dienstaufträge der Pfarrpersonen wird der bisherige Fokus auf die parochiale Arbeit aufgebrochen werden. Pfarrpersonen haben immer einen dreigeteilten Dienst: in der Gemeinde, in der Region und in der Landeskirche (wozu z.B. der Religionsunterricht gehört). Dieser Dreiklang muss auch in den Gemeinden deutlich kommuniziert werden um von einer vereinnahmenden Haltung weg zu kommen.